Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.
Die Verwendung der Stiftungsmittel
Die Stiftung ist selbstlos tätig und dient in erster Linie der Unterstützung der Arbeit der Fraternität der Schwerkörperbehinderten und Langzeitkranken Frankfurt am Main oder anderer Fraternitätsgruppen durch vollständige Weitergabe ihrer Mittel. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung.